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55116 Mainz – Germany
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1635 V 30 Friedensvertrag von Prag (Dresden)
Kaiser, Sachsen (Kurfürstentum) |
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vor dem aufgerichteten Paßawischen Vertrag oder
Religionfrieden eingezogen und innengehabt, beÿ dem
claren buchstaben und verordtnung des angeregten
hochbetheüerten Religion friedens, allerdings und
durchauß.
Was aber anlangen thu<e>t die Immediat Stift und geist-
liche gü<.>ter, so vorm Paßauischen Vertrag oder Re-
ligion frieden eingezogen worden, sowohl auch die
Jenige Stift und geistliche Gü<.>eter, welche nach ge-
dachtem Paßauischen Vertrag oder Religion frieden
in der Augspurg[ischen] Confeszions Verwanthen gewalt
komben, die seÿen gleich Mediat oder Immediat (dar-
unter dann auch die freÿen weltlichen Stift, So dan
die Meisterthumb und Commenthureien der Riter-
lichen hohen orden mit begriffen) Ist es endtlichem
dahin verhandelt, daß dieselben ietztbemelten Chur-
Fürsten und Stenden, Soviel Sie deren Anno 1627
den 12. Novemb[ris] stÿlo novo innengehabt, besessen, und
gebraucht, nichts außgeschloßen, wie es auch genannt
werden möchte, ohne einigen an- und Zuspruch
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